Mehrfaches Babyglück: Diese Besonderheiten gelten bei Mehrlingsgeburten

Wenn auf dem Ultraschall plötzlich zwei oder mehr schlagende Babyherzen zu sehen sind, ist das für Eltern eine große Überraschung. Statistisch gesehen passiert es selten und doch gibt es immer wieder Zwillingseltern oder sogar jene, die gleich drei oder vier Babys zur Welt bringen. Doppeltes Glück, doppelte Belastung. Aber auch einige Erleichterungen, die nicht jede werdende Mehrfachmutter kennt. Hier haben wir eine Übersicht der Besonderheiten zusammengestellt.
Mutterschutz für Mehrfachmamas – diese Regelungen gelten
Jede werdende Mutter hat das Recht auf gesetzlichen Mutterschutz, unabhängig von der Anzahl der zu erwartenden Babys. Änderungen gibt es allerdings danach. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER informiert über den verlängerten Mutterschutz bei Mehrlingsgeburten: „Diese Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und gilt nach der Entbindung für mindestens acht Wochen. Nach einer Frühgeburt oder bei Mehrlingsgeburten sind es sogar zwölf Wochen.“
Findet die Geburt überraschend früher statt, können die sechs Wochen Frist zuvor nicht voll ausgenutzt werden. Diese Zeit ist aber nicht verloren, sondern wird nach der Geburt zusätzlich gewährt. Werdende Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsleistungen durch den Bund, die in Abhängigkeit von der Krankenversicherung, dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitgeberzuschuss gewährt werden.
Elterngeld bei Mehrlingen – es gibt Zuschläge für weitere Kinder
Seit der Elterngeldreform im Jahr 2021 herrscht bei vielen Eltern Unsicherheit bezüglich des Elterngeldes. Kommt nun eine Mehrlingsschwangerschaft hinzu, entstehen oft noch mehr Fragen. Grundsätzlich gilt, dass auch bei Mehrlingsgeburten nur einmal Elterngeld gezahlt wird. Es dient als Ausgleich für den Verdienstausfall und richtet sich in der Höhe nach dem zuvor verdienten Gehalt. Kommen mehrere Kinder zur Welt, erhöht sich der gezahlte Betrag um einen Zuschlag, der wie folgt berechnet wird:
- Bei Elterngeld Plus erhalten die Eltern 150 Euro Zuschlag.
- Beim klassischen Elterngeld Basis wird ein Zuschlag von 300 Euro gewährt.
Bei der Geburt von Drillingen wird der doppelte Zuschlag gezahlt, kommen Vierlinge zur Welt verdreifacht sich die Summe. Die geleisteten Zuschüsse hängen also von der Anzahl der geborenen Kinder ab.

Sozialleistungen für Mehrlingseltern – was wird angerechnet und was nicht?
Elterngeld wird von Gesetzes wegen als Einkommen gesehen und folglich auf Sozialleistungen angerechnet. Beantragen die Eltern BAföG, Bürgergeld oder Wohngeld, werden Elterngeld und Zuschüsse darauf angerechnet und reduzieren den bewilligen Betrag. Zur Anrechnung kommen nur jene Beträge, die den Mindestbetrag des Elterngeldes überschreiten. Dieser erhöht sich, wenn mehrere Kinder geboren werden. Zwillingseltern erhalten den doppelten Mindestbetrag, Drillingseltern den dreifachen Betrag, usw.
Längere Elternzeit – Mehrfacheltern können die Betreuungszeiten ausdehnen
Mehrlingseltern bekommen für jedes geborene Kind den Anspruch auf Elternzeit gewährt. Diesen können sie nach Wunsch verteilen. Die Elternzeit beginnt frühestens am Geburtstag des Kindes, für Mütter allerdings schon ab Beginn des Mutterschutzes. Insgesamt werden drei Jahre Elternzeit gewährt, die flexibel eingeplant werden können. So ist es bei einer Zwillingsgeburt beispielsweise möglich, für einen Zwilling direkt nach der Geburt ein Jahr Elternzeit zu nehmen, für den anderen Zwilling zwei weitere Jahre nach dem ersten Jahr.
Da die Elternzeit für jedes Kind gewährt wird, bleiben in diesem Fall noch weitere 36 Monate übrig. Faktisch gesprochen haben Mehrlingseltern also bei Zwillingen nicht nur drei Jahre Elternzeit, sondern können diese auf sechs Jahre verdoppeln.
Mit Mehrlingen durch den Alltag – welche Hilfsmöglichkeiten und Besonderheiten gibt es noch?
Die Umstellung auf den Alltag mit Baby ist nicht immer einfach. Kommen dann gleich zwei, drei oder noch mehr Kinder zur Welt, wird der Aufwand ungleich höher. Schon während der Schwangerschaft gibt es Unterstützungsangebote wie Hebammenleistungen oder auch Besuchsdienste. Mehrlinge kommen nicht selten als Frühchen zur Welt, auch hier gibt es verschiedene Entlastungsangebote.
Telefonische Hotlines bieten Beratungen, wenn sich Mutter und Vater überfordert fühlen. Außerdem bieten viele Krankenkassen zu beantragende Hilfsleistungen an, damit sich die Eltern um ihren Nachwuchs kümmern können. Hierzu gehören unter anderem:
- Übernahme der Fahrtkosten für Krankenhausbesuche des Kindes
- Betreuungsangebote durch Tagesmütter (falls es weitere Kinder gibt)
- Kinderkrankenpflege im eigenen Zuhause
- Pflegehilfsmittel und Heilmittel für die optimale Behandlung des Frühchens
- Pflegegeld und Übernahme der Therapiekosten
- Sozialmedizinische Betreuung
Die Krankenkassen ermöglichen auch die Kostenübernahme für Mutter- und Kind-Kuren (oder Vater- und Kind-Kuren) sowie Kuren, die ohne Kinder stattfinden.
Fazit: Keine Angst vor der Mehrlingsgeburt – es gibt viele Hilfen für werdende Mütter
Nervosität, Angst und große Vorfreude bestimmen die Zeit der Schwangerschaft. Wachsen gleich mehrere Kinder im Bauch der Mutter heran, erhöht sich der Vorbereitungsaufwand. Plötzlich reicht ein Kinderwagen nicht mehr aus und auch das Bettchen muss verdoppelt, verdreifacht oder vervierfacht werden. All diese zusätzlichen Belastungen lassen sich leichter tragen, wenn die werdenden Eltern über Hilfsmöglichkeiten informiert sind. Als sehr angenehm wird oft auch der Austausch mit anderen Eltern empfunden, die schon eine Mehrlingsgeburt hinter sich haben.
Der Bund bietet Frauen und Männern zusätzlich die Möglichkeit, kostenlose Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen. Institutionen wie Pro Familia und Co. stehen zur Verfügung und informieren darüber, welche Möglichkeiten es für werdende Eltern gibt und nehmen die Angst vor den neuen Herausforderungen.