Finanzen

Elterngeldreform 2021: Das hat sich geändert

Elterngeld ist ein wichtiger Finanzierungsbaustein, den viele Eltern beanspruchen können. Allerdings hat sich die Zahl der Antragsberechtigten durch die Absenkung der Verdienstgrenze stark reduziert.

Jahreseinkommensgrenze drastisch gesenkt

Konnten bisher Paare mit einem Einkommen von maximal 500.000 € Elterngeld beantragen, wurde diese Grenze zum 01.09.2021 auf 300.000 € für Paare gesenkt. Für Alleinerziehende liegt die Grenze nach wie vor bei 250.000 €. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, welches im Jahr vor der Geburt des Kindes im Rahmen der Einkommensteuer ermittelt wird. Welche Änderungen die Elterngeldreform 2021 darüber hinaus mit sich bringt, ist jetzt Thema. Vielfältige Details sowie Tipps und Tricks rund um das Elterngeld liefert die Seite www.elterngeld.de. Von dort stammen auch die nun folgenden Informationen darüber, welche Änderungen die Elterngeldreform 2021 bereithält.

Ausklammerungstatbestände: Verzicht wieder möglich

Eine Ausklammerung im Zusammenhang mit Elterngeld bedeutet, dass einzelne Monate bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ausgeklammert werden dürfen. Dies ist deshalb positiv zu sehen, weil Eltern, die einen Steuerklassenwechsel zu spät auf den Weg gebracht haben, durch die Ausklammerungstatbestände benachteiligt waren. Die Folge davon war weniger Elterngeld.

Werdende Eltern sollten sich um den Elterngeldbezug rechtzeitig kümmern | pixabay.com

Ab 01. September 2021 ist für Arbeitnehmer der Verzicht wieder möglich. Dies betrifft z. B. Zeiträume, in denen Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot vorlag, in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen wurde oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankungen vorlag. Nach der neuen Regelung lassen sich diese Monate überspringen und mit weiter zurückliegenden Monaten ersetzen. Eltern, die ihren Steuerklassenwechsel zu spät auf den Weg gebracht haben sowie Studenten und Auszubildende sollten überprüfen, ob sich der Verzicht auf die Mutterschutzfrist günstig auf die Höhe des Elterngelds auswirkt.

Teilzeitarbeit darf umfangreicher ausgeübt werden

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten dürfen. Die Reform ermöglicht die Steigerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 30 auf 32 Stunden. Hintergrund dieser Änderung ist, dass auch für Eltern eine 4-Tage-Woche realisierbar sein soll.

Nachweispflicht von Teilzeitarbeit erleichtert

Sobald der Bezugszeitraum des Elterngelds abgelaufen ist, müssen Eltern ihr tatsächliches Einkommen nachweisen und darüber hinaus einen prüfbare Nachweis über die gleistete Arbeitszeit erbringen. Durch die Reform fällt der Arbeitszeitnachweis weg. Nur, wenn Zweifel seitens der Elterngeldstelle auftreten, kann der Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden explizit nachgefordert werden. Eltern sollten deshalb auf jeden Fall ihren Stundenzettel führen und bei Bedarf vorlegen können.

Gut zu wissen: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter festzuhalten, wie auf www.personalwissen.de zu lesen ist. Insofern dürfte für die meisten Arbeitnehmer der Nachweis der Arbeitszeiten kein Problem sein.

Partnerschaftsbonus

Die wöchentliche Arbeitszeit im Partnerschaftsbonus ändert sich von 25 bis 30 Stunden auf 24 bis 32 Stunden. Außerdem darf der Bonus auch in zwei aufeinanderfolgenden Monaten beansprucht werden. Die Obergrenze von vier Monaten bleibt aber bestehen. Im Zusammenhang mit einem Partnerschaftsbonus kommt eine weitere Verbesserung für Eltern zum Zug. Falls es während der relevanten Monate dazu kommt, dass die Wochenstundengrenzen nicht eingehalten werden – egal, ob eine Unterschreitung oder Überschreitung vorliegt – ist der Bonus nur noch für den Monat zurückzuzahlen, in dem die Abweichung vorgekommen ist. Sofern durch die Rückzahlung eine Lücke im Elterngeldbezug entsteht, ist sie für die zukünftige Elterngeldauszahlung nicht von Bedeutung.

Mischeinkünfte: Wahlrecht des Bemessungszeitraums

Wenn es verschiedene Einkunftsarten gibt, nämlich Lohn und Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis und Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, spricht man von Mischeinkünften. Was als selbstständige Tätigkeit eingestuft wird, wird auf www.steuertipps.de genau erklärt. Sollte bei Mischeinkünften der Einkommensanteil aus der Selbstständigkeit gering sein, können Eltern ein Wahlrecht ausüben. Sie können festlegen, ob für die Berechnung des Elterngelds die selbstständigen oder die nicht selbstständigen Einkünfte zugrunde gelegt werden.

Tagsüber Mutter, abends kreative Schneiderin: So manche Frau verdient sich nebenbei etwas dazu | shutterstock.com

Definition von geringem Einkommen unter Maßgaben des Elterngeldgesetzes

Ein geringes Einkommen nach den Regelungen des Elterngeldgesetzes liegt vor, wenn ein jährlicher Betrag von 410 € nicht überschritten wird. Gleichzeitig wird überprüft, ob monatliche Einkünfte in Höhe von 35 € im Durchschnitt nicht überschritten werden. Um zu erklären, was hinter der Regelung steckt, dient folgendes Beispiel:

Eine Mutter, die als Angestellte tätig ist und zusätzlich ein Nebeneinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzählt, bringt am 15. November 2021 ein Kind zur Welt. Generell wird als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr angesetzt, welches vor dem Jahr der Geburt liegt, in diesem Fall also das Jahr 2020. Die Frau erzielte im Jahr 2020 aus der selbstständigen Arbeit Einkünfte in Höhe von 380 €. Im Jahr 2021 lag die Höhe der Gesamteinkünfte bei 250 €.

Die Mutter hat nun das Wahlrecht, ob sie als Angestellte oder Selbstständige betrachtet wird. Da die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit so niedrig sind, stellt sie einen Antrag auf Behandlung als Arbeitnehmerin. Somit werden nur die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen. Bei der Berechnung werden die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nicht mit eingerechnet. Trotzdem ist im Rahmen des Antrags auf Elterngeld eine Voraussage darüber zu machen, wie sich das Einkommen im Bezugszeitraum entwickeln wird. Wird ein Hinzuverdienst erzielt, wird dieser entsprechend angerechnet.

Eltern von Frühchen bekommen mehr Geld

Der Gesetzgeber würdigt im reformierten Gesetz, dass Familien mit zu früh geborenen Kindern vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Entwicklung von Frühgeburten verläuft anders/verzögert im Vergleich zu Kindern, die zum berechneten Termin auf die Welt kommen. Die Entwicklungsschritte sind nicht miteinander vergleichbar und deshalb fällt ab dem 01.09.2021 auch die Höhe des Elterngelds unterschiedlich aus. Abhängig davon, wie viel früher ein Kind zur Welt kommt, profitieren Eltern von folgender neuen Regelung.

  • mindestens sechs Wochen zu früh: 13 Monate Basiselterngeld
  • mindestens 8 Wochen zu früh: 14 Monate Basiselterngeld
  • mindestens 12 Wochen zu früh: 15 Monate Basiselterngeld
  • mindestens 16 Wochen zu früh: 16 Monate Basiselterngeld

Um festzustellen, wie viele Wochen zu früh ein Kind auf die Welt gekommen ist, wird ein Attest zugrunde gelegt, dass Ärzte oder Hebammen bezüglich des errechneten Geburtstermin ausstellen. Auf dieser Basis lässt sich ausrechnen, wie groß der Zeitraum zwischen dem errechneten Geburtstermin und dem tatsächlichen Geburtstermin ist.

Zwillinge bringen doppelte Freude und erfordern viel Aufmerksamkeit. Der Staat unterstützt Eltern in der Regel maximal bis zum 32. Lebensmonat der Kinder | pixabay.com

Elterngeld plus: Begrenzung der Bezugsmonate wird verkürzt

Die bisherige Regelung sah vor, dass Eltern bis zum 46. Lebensmonat eines Kindes Anspruch auf Elterngeld geltend machen konnten. Diese Grenze ist nun um 14 Monate auf den 32. Lebensmonat verkürzt worden.

Betroffen sind Kinder, die ab dem 01.01.2021 geboren werden

Die Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz beziehen sich auf Kinder, die ab dem 1. September 2021 das Licht der Welt erblicken. Für alle anderen Kinder, die vor diesem wichtigen Stichtag geboren werden, greifen nach wie vor die bekannten Regelungen, wobei die Elterngeld-Besonderheiten für Zwillinge auch nach der Reform noch von Bedeutung sind.

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