Elternzeit für Zwillinge: Merkmale und Unterschiede im Detail
Für frischgebackene Eltern besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Diese beträgt normalerweise drei Jahre. Zwölf Monate dieser drei Jahre müssen während eines Zeitraumes von drei Monaten nach der Geburt genommen werden. Die restlichen 24 Monate können flexibel aufgeteilt werden – bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Diese Regelung gilt seit dem Juli 2015. Doch wie ist es bei einer Zwillingsgeburt? Wird die Elternzeit in diesen Fällen verdoppelt, da es sich um zwei Kinder handelt und nicht nur um eines?
Elternzeit für Zwillinge: Grundlegende Informationen
Bei einer Geburt von Zwillingen liegt der Anspruch je Kind bei drei Jahren. Somit besteht also tatsächlich ein Anspruch auf eine zweifache Elternzeit. Die anderen Regelungen bleiben unverändert. Auch wer in kurzer Zeit zwei Kinder hintereinander bekommt, hat für jedes Kind diesen Anspruch. Elterngeld wird allerdings nicht über die gesamte Laufzeit der Elternzeit gezahlt, sondern immer nur für maximal 12 Monate bzw. 14 Monate, wenn der Partner seine Partnermonate ebenfalls nimmt. Dieser Zeitraum verlängert sich nicht bei der Geburt von Zwillingen.
Längere Elternzeit mit Zwillingen
Die Elternzeit mit Zwillingen ist also tatsächlich länger. Die Eltern haben somit doppelt so lange Zeit für ihre doppelte Anzahl von Kindern. Die Pause vom Berufsleben kann somit weiter ausgedehnt werden und die Entwicklung der Kinder länger direkt begleitet werden. Werden sogar Drillinge oder Vierlinge (usw.) geboren, verlängert sich für jedes Kind die Elternzeit um drei Jahre. Bei Drillingen kann die Elternzeit somit neun Jahre betragen.
Ein Rechenbeispiel für die komplette Ausnutzung der Elternzeit
Wer die kompletten sechs Jahre Elternzeit nutzen will, kann die Elternzeit für beide Kinder natürlich nicht gleichzeitig nehmen. Die Zeiträume müssen gut ausgenutzt werden. Zunächst sollte für das erste Kind zwei Jahre Elternzeit genommen werden, danach ein Jahr für das zweite Kind. Somit ist die Anforderung, während der ersten drei Lebensjahre des Kindes mindestens zwölf Monate der Elternzeit genutzt zu haben, erfüllt. Wäre dies nicht der Fall, würde der weitere Anspruch nicht bestehen bleiben. Wer für ein Kind direkt drei Jahre Elternzeit nimmt, kann für das andere keine weiteren drei Jahre mehr nehmen.
Nach den ersten drei Jahren können sofort die weiteren Monate für das zweite Kind und anschließend das restliche Jahr für das erste Kind genommen werden. Ohne Unterbrechung besteht somit eine Elternzeit bis zum 6. Geburtstag der Zwillinge. Andere Konstellationen sind natürlich ebenfalls möglich, genauso können die Zeiten zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden.
Sechs Jahre Elternzeit ohne Elterngeld?
Sechs Jahre Elternzeit hört sich zuerst sehr gut an, doch wie soll diese Zeit finanziert werden, wenn es nur maximal 14 Monate Elterngeld gibt? Hierfür wird ein finanzielles Grundgerüst benötigt, welches eine so lange Pause erlaubt. Beispielsweise muss der Partner genug Geld verdienen oder es ist ein Vermögen vorhanden. Es kann allerdings auch in der Elternzeit gearbeitet werden (bis zu 30 Stunden in der Woche). Die Vorteile der Elternzeit liegen im bestehenden Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer in Elternzeit in den meisten Fällen nicht kündigen. Des Weiteren muss in der Elternzeit kein Eigenanteil für die Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden.
Die Versicherungen bleiben trotzdem bestehen. Dies bedeutet für viel Eltern eine große Entlastung. Zudem ist es gerade bei Mehrlingsgeburten keine Frage des Geldes, sondern der Notwendigkeit, zuhause zu bleiben. Haushalt und Co. neben zwei oder mehr Kleinkindern muss auch erst einmal erledigt werden.
Das Elterngeld
Das Elterngeld beträgt in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes mindestens 300,00 Euro, auch ohne das vorher eine Erwerbstätigkeit vorlag. Wer vorher gut verdient hat, kann Elterngeld bis zu einer Höhe von 1.800 Euro erhalten. Durch das Elterngeld soll ein wegfallendes Gehalt ersetzt werden, damit sich ein Elternteil ganz auf die Erziehung konzentrieren kann. Elterngeld Plus ist darüber hinaus eine Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu verdoppeln. Dann wird allerdings auch nur die Hälfte des Elterngeldes ausgezahlt.
Bei Zwillingen gibt es im Bereich des Elterngeldes noch eine Besonderheit – den Elterngeldzuschlag. Dieser wird immer zusätzlich zum „normalen“ Elterngeld ausgezahlt und beträgt noch einmal 300,00 €.
Wer also beispielsweise 1.000,00 € Elterngeld aufgrund seines Einkommens erhält, erhält mit dem Bonus von 300,00 € insgesamt 1.300,00 € Elterngeld. Dieser Bonus erhöht sich mit jedem weiteren Kind bei einer Mehrlingsgeburt. Wer also Drillinge hat, erhält einen Bonus von 600,00 € usw. Mindestens beträgt das Elterngeld nach einer Zwillingsgeburt somit 600,00 €. Es handelt sich hierbei um eine sehr gute Ergänzung des Elterngeldes für doppelt belastete Eltern. Diese können sich so besser auf die Kinder konzentrieren und haben hoffentlich weniger finanzielle Sorgen.
Elternzeit bei Zwillingen: Die Unterschiede zusammengefasst
Die Elternzeit nach einer Zwillingsgeburt beträgt insgesamt sechs Jahre – pro Kind jeweils drei Jahre. Des Weiteren gibt es bei der Elterngeldzahlung einen Bonus von 300,00 €, der unabhängig vom Einkommen ausgezahlt wird. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängert sich allerdings leider nicht durch eine Zwillingsgeburt. Dieser liegt unverändert bei 12 bzw. bei 14 Monaten (mit Partnermonaten). Die Geburt von Zwillingen verdoppelt also sowohl die Elternzeit als auch die Elterngeldzahlung (beim Mindestbezug von 300,00 €).