Zwillinge

Kindergeld bei Zwillingen: Antragstellung und Wissenswertes

Zwillingsschwangerschaften werden meistens schon sehr früh, zwischen der neunten und der zwölften Woche der Schwangerschaft, festgestellt. Dies ist natürlich ein Grund zur Freude, für viele Eltern auch erst einmal ein leichter Schock. Eine Zwillingsschwangerschaft ist sehr selten. Nur bei einer von 85 Schwangerschaften handelt es sich um eine solche Schwangerschaft.

Kindergeld bei Zwillingen: Grundlegende Informationen

Ein Baby alleine macht schon sehr viel Arbeit und stellt die Welt der Eltern komplett auf den Kopf. Bei der Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen ist dies natürlich noch ausgeprägter. Genauso ist es mit dem Geld – zwei Babys bedeuten eine große finanzielle Belastung, die man sich auch erst einmal leisten können muss. Vom Staat gibt es unterschiedliche Unterstützungen für Eltern, die alleine genommen allerdings nicht ausreichen. Eine dieser Unterstützungen, die alle Eltern erhalten, ist das Kindergeld.

Wissenswertes zum Kindergeld

Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung für Eltern, die in Abhängigkeit von der Anzahl und vom Alter der Kinder gezahlt wird. Das Kindergeld soll das Existenzmiminum des Kindes sicherstellen. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, es kann allerdings auch länger gezahlt werden. Um Kindergeld zu erhalten, muss das Kind im eigenen Haushalt versorgt werden und der Wohnsitz muss in Deutschland oder in einem EU-Land sein (plus einige weitere Ausnahmen wie die Schweiz). Pro Kind gibt es mindestens 204,00 € Kindergeld. Mit steigender Anzahl der Kinder steigt auch das Kindergeld.

Dabei kommt es nicht darauf an, wo die Kinder leben. Wohnen Geschwister zum Beispiel bei einem anderen Elternteil, gilt das Neugeborene trotzdem als Kind Nummer 3 und erhält entsprechendes Kindergeld.

Letztmalig ist das Kindergeld zum 01.07.2019 angehoben worden. Seitdem gibt es für die ersten beiden Kinder 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und für jedes weitere Kind 235,00 €. Bei der Erstbeantragung des Kindergeldes nimmt die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch als bei den folgenden Geschwisterkindern. Kindergeldzahlungen sind unabhängig vom Einkommen, ab einem bestimmten Jahreseinkommen gibt es steuerliche Besonderheiten. Kindergeld erhalten grundsätzlich alle Elternteile, die die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Wie ist es nun bei Zwillingen?

Die Kindergeldberechnung erfolgt bei Zwillingen genauso wie bei Geschwistern. Sind es die beiden ersten Kinder, gibt es pro Kind 204,00 €. Kindergeld bekommt immer jedes Kind einzeln. Das ändert sich auch nicht bei der Geburt von Zwillingen. Sind die Zwillinge beispielsweise Kind Nummer 3 und Kind Nummer 4, so erhält der erstgeborene Zwilling Kindergeld in Höhe von 210,00 € und der zweitgeborene 235,00 €. Dabei kommt es auf die Geburtsreihenfolge an, ganz so wie bei allen Geschwistern.

Im Grunde gibt es beim Kindergeld bei Zwillingen also keine Abweichung von der normalen Kindergeldzahlung. Der einzige Unterschied ist, dass es direkt Kindergeld für zwei Kinder gibt und je nach bisheriger Kinderanzahl können Zwillinge durchaus Kindergeld in unterschiedlicher Höhe erhalten. Einen Mehrlingszuschlag gibt es allerdings beim Elterngeld. Dort gibt es pro „Mehrlingskind“ einen Zuschlag von 300,00 €. Bei Zwillingen gibt es somit 300,00 € extra, bei Drillingen 600,00 € usw.

Die Beantragung des doppelten Kindergeldes

Nach einer Zwillingsgeburt muss genauso wie bei einer „normalen“ Geburt das Kindergeld beantragt werden. Dafür muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Von der Familienkasse gibt es dazu auch online Formulare, die einfach ausgefüllt werden müssen. Dafür wird sowohl die eigene, als auch die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt. Gestellt werden muss der Antrag bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Diese ist ganz einfach über das Internet herauszufinden. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder Versorgungsbezüge erhält, stellt den Antrag bei der Dienststelle.

kindergeld beantragen
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Nach Antragstellung wird der Antrag bearbeitet und das Kindergeld wird in der Regel schnell ausgezahlt, da nicht allzu viele Voraussetzungen geprüft sind und grundsätzlich alle Eltern in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben. Bei Geschwisterkindern werden die Anträge, wie bereits erwähnt, in der Regel auch noch einmal deutlich schneller bearbeitet, da die Familie bereits bekannt und erfasst ist. Nachdem das Kindergeld bewilligt worden ist, wird es jeweils zum 15. eines Monats auf das angegebene Konto ausgezahlt. Bei dem Bezug von Sozialleistungen muss das Kindergeld angerechnet werden.

Das Kindergeld wird ohne weitere Nachfragen bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Danach wird es nur weiter gezahlt, wenn das Kind sich beispielsweise in Ausbildung, Studium oder FSJ befindet. Mit dem Ende dieser Maßnahmen endet auch das Kindergeld. Längstens kann es bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden.

Kindergeld für Zwillinge: Eine große finanzielle Unterstützung

Beim Kindergeld handelt es sich um eine leicht zu beantragende Unterstützung, von der gerade Eltern im niedrigen und mittleren Einkommensbereich profitieren. Diese sind oft darauf angewiesen. Gerade auch bei Zwillingsgeburten ist das Kinder ausnehmend hilfreich. Denn in diesen Fällen ist das Geld nun einmal besonders knapp, denn bei Zwillingen wird alles doppelt oder größer benötigt, als bei einem Kind. Dafür ist das doppelte Kindergeld eine gute Unterstützung. Vor allem handelt es sich beim Kindergeld um ein sicheres Einkommen, welches in jedem Fall weitergezahlt wird.

Somit bietet es eine gewisse Sicherheit für Eltern, wenn es alleine natürlich nicht ausreichend ist, um ein Kind komplett zu versorgen. Trotzdem handelt es sich beim Kindergeld wirklich um eine gute Sache.

Im Bereich des Kindergeld gibt es allerdings, gegensätzlich zum Elterngeld, keine weiteren Besonderheiten bei Zwillingsgeburten. Wie bereits erwähnt, gibt es genauso wie bei Geschwisterkindern einmal Kindergeld pro Kind. Das ist bei Zwillingen nicht anders. Besonderheiten können sich bei mehreren Geschwistern ergeben, wenn zwei am gleichen Tag geborene Zwillinge Kindergeld in unterschiedlicher Höhe erhalten. Ansonsten wird das Kindergeld auch an Zwillinge ganz normal unter Prüfung der genannten Voraussetzungen ausgezahlt. Auch die anderen Rahmenbedingungen des Kindergeldes (Auszahlungszeitraum, Höhe) bleiben bei Zwillingen unverändert.

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