Finanzen

Steuerklassen für verheiratete Eltern: Vorteile für das Familienbudget

Die Gruppe verheirateter Eltern wird vom Finanzamt mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. Neben der Wahl der passenden Steuerklasse spielt auch der Kinderfreibetrag eine wichtige Rolle. Doch je mehr Optionen Eltern zur Verfügung stehen, desto undurchsichtiger erscheinen die Möglichkeiten, und das ist besonders ärgerlich, da es im turbulenten Familienleben auf jeden Cent ankommt.

Steuerklassen, die zur Familie passen

Für die Wahl der Steuerklasse, verheiratet mit Kind, stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung. Wie bei verheirateten Paaren üblich stuft das Finanzamt beide Partner in die Steuerklasse IV ein. Diese Wahl ist sinnvoll, wenn das Einkommen beider Partner sich kaum unterscheidet. Im realen Familienleben ist diese Konstellation selten. Ein Elternteil reduziert in der Regel die Stundenzahl und übernimmt einen größeren Teil der Kinderbetreuung. Die Steuerklassenkombination IV teilt die Steuerlast auf beide Partner gleichmäßig und fair auf. Für den Partner der Care-Arbeit leistet ein großer Nachteil.

In vielen Familien gibt es ein Haupteinkommen und einen Nebenverdienst. Für diese Einkommenssituation ist die Kombination der Steuerklassen III und V besonders interessant. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen erhält die Steuerklasse III und hat eine geringere Steuerlast. Das bedeutet, dass vom Bruttolohn mehr netto auf das Konto gezahlt wird. Der Partner mit der Steuerklasse V muss mehr Steuern zahlen. Da diese auf das niedrigere Einkommen angewendet werden, steht Eltern insgesamt mehr Geld zur Verfügung. Diese Wahl der Steuerklassen ist fast immer die beste Entscheidung für verheiratete Eltern.

Der Kinderfreibetrag

Ein wichtiges Element für die steuerliche Entlastung von Familien ist der Steuerfreibetrag. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass ein Teil des Bruttogehalts nicht versteuert werden muss. Eltern erhalten den Kinderfreibetrag für jedes Kind. Dazu zählen auch Adoptiv- und Pflegekinder. Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Freibetrag vollständig an einen Elternteil zu übertragen. Geben Eltern eine Einkommensteuererklärung ab, so führt das Finanzamt eine Prüfung durch, ob die Zahlung des Kindergelds oder der Freibetrag pro Kind günstiger waren. Für Familien mit hohem Einkommen ist der Kinderfreibetrag meist vorteilhafter, während niedrigere Einkommen vom Kindergeld profitieren.

Die Steuern ans Leben anpassen

Das Familienleben ist ein ständiger Fluss, der sich auch auf die Beschäftigungssituation auswirkt. Bei jedem Kind müssen sich Eltern neu orientieren und Elternzeiten, Auszeiten von Beruf oder Betreuungszeiten neu definieren. Damit der finanzielle Spielraum nicht darunter leidet, ist es für verheiratete Eltern immer wichtig, ihre Steuerklassen an die jeweilige Lebenssituation anzupassen.

Ein Wechsel der Steuerklassen ist unkompliziert und erfolgt über einen einfachen Antrag beim zuständigen Finanzamt. Der Kinderfreibetrag wird verheirateten Paaren oft gemeinsam zugewiesen. Auskunft über den Status gibt ein Blick auf die aktuelle Gehaltsabrechnung. Paare mit der Steuerklassenkombination IV/IV müssen keine Einkommenserklärung abgeben, sollten es aber für die Abwägung von Kinderfreibetrag und Kindergeld.

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