Finanzen

Die Qual der Wahl: Kinder privat oder gesetzlich krankenversichern?

Wenn der neue Erdenbürger auf der Welt ist, stellt sich schnell sehr schnell die Frage: „Welche Krankenversicherung kommt in Betracht?“ Es gibt zwei Möglichkeiten. Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgezeigt.

Gesetzliche Krankenkasse

Im Prinzip ist die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die günstigste Variante. Das neue Familienmitglied kann kostenlos mitversichert werden. Es sind einige Bedingungen an diese Möglichkeit geknüpft.

Anmeldung

Sind beide Elternteile oder die alleinerziehende Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Nachwuchs kostenlos in die Familienversicherung aufgenommen. Dafür ist lediglich eine Anmeldung notwendig. Das notwendige Formular wird durch das Standesamt bei der Registrierung ausgehändigt. Sinnvollerweise wird das Kind beim besserverdienenden Elternteil familienversichert. Das ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung bei welcher Krankenkasse die Familienversicherung erfolgt liegt bei den Eltern.

Versicherungsdauer

Das Kind ist regulär bis zu seinem 23. Lebensjahr familienversichert. Diese Möglichkeit kann bis zum 25. Lebensjahr erweitert werden. Die Bedingung dafür ist, dass das Kind keine eigenen Einkünfte hat. Dazu zählen eine Berufsausbildung ohne Ausbildungsvergütung oder nach dem Schulabschluss ein Studium. Sobald der Sprössling eine Ausbildung mit eigenem Verdienst antritt, fällt er oder sie aus der kostenlosen Familienversicherung heraus. Die kostenlose Familienversicherung erlischt ebenfalls für die Dauer:

  • eines Bundesfreiwilligendienstes,
  • eines freiwilligen sozialen Jahres oder
  • eines freiwilligen ökologischen Jahres.

Familienversicherung während des Studiums

Ein Hinzuverdienst während des Studiums ist trotz Familienversicherung möglich. Die Einkommensgrenzen liegen bei € 455 monatlich. Das bedeutet bei einem Minijob ein Jahreseinkommen von € 5.460. Wird die Anstellung nicht als Minijob angemeldet erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze. Bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis fallen Werbungskosten an. Die Werbungskostenpauschale von € 1.000 im Jahr wird dazu gerechnet. Somit erhöht sich das mögliche Jahreseinkommen auf € 6.460 (monatlich € 538,33). Sobald diese Grenzen überschritten werden erlischt die Familienversicherung.

Keine Familienversicherung in der GKV möglich

Das Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versichert werden, wenn:

  • beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung sind
  • der besserverdienende Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Leistungsumfang ist auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Das Kind hat ein Anrecht auf dieselben Leistungen wie ein Vollmitglied. Soll der Leistungsumfang optimiert werden, müssen diese separat beglichen werden.

Private Krankenkasse

In der privaten Krankenkasse gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Für jedes Kind muss ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Wenn beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, muss der Sprössling ebenfalls dort versichert werden. Dabei müssen die Eltern nicht die gleiche Versicherungsgesellschaft wählen. Es gibt günstige Kinder- und Jugendtarife. Diese variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Anmeldung

Der Versicherungstarif richtet sich nach Alter, Leistung und Gesundheit bei Vertragsabschluss. Dies gilt ebenfalls für Kinder. Grundsätzlich erfolgt für die Aufnahme bei der PKV eine Gesundheitsprüfung. Bei Neugeborenen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Gesundheitsprüfung entfallen. Innerhalb zwei Monaten nach der Geburt muss der Säugling entweder bei der Versicherung des Vaters oder der Mutter gemeldet werden. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet dieses Kind ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit aufzunehmen. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag der Geburt.

Bedingung dabei ist, dass der Krankenversicherungsvertrag seit mindestens drei Monaten besteht. Durch die nachträgliche Aufnahme des Kindes in den Versicherungsvertrag hat der Nachwuchs die gleichen Versicherungsleistungen wie der Elternteil. Der zu bezahlende Tarif wird an das Kindesalter angepasst.

Versicherungsdauer

Die Krankenversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Solange die Kinder kein eigenes Einkommen haben läuft die vorgeschriebene Pflegeversicherung beitragsfrei mit. Außerdem werden etwa bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen gebildet. Beim Eintritt ins Berufsleben ist die Frage der Krankenversicherung wieder neu zu bewerten. In der Regel wird der Berufsanfänger in die gesetzliche Krankenversicherung eingestuft.

Kosten der PKV für die versicherten Kinder

Grundsätzlich müssen die Eltern die Krankenversicherungskosten selbst tragen. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss für die PKV. Der Arbeitnehmer bekommt die Hälfte der Privatversicherungskosten ersetzt. Dieser Betrag orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung und ist derzeit höchstens € 368 (aktuell für das Jahr 2020). Selbständige, Freiberufler und Unternehmer erhalten keinen Zuschuss.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Der private Krankenversicherer erstattet nur Leistungen, die beim Abschluss des Vertrages vereinbart wurden. Außerdem müssen die Arztrechnungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Erst nach Prüfung der Unterlagen wird Geld erstattet. In der Regel muss der Versicherte in Vorkasse beim Arzt gehen.

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