Höhere Abfindungen in der Elternzeit: Die Chancen im Überblick
Eine Kündigung ist nie eine schöne Angelegenheit. Umso schlimmer, wenn sie einen in einer finanziell prekären Lage erwischt. Aus diesem Grund gibt es im deutschen Recht auch einen besonderen Kündigungsschutz in der Elternzeit. Durch diese Regelung werden neue Eltern vor einer vorzeitigen Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Wie viele andere Gesetze dient also auch dieser Paragraph dem Schutz der Familie.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag in der Elternzeit
In der Elternzeit gibt es gemäß § 18 BEEG einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Die einzige Möglichkeit für den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu beenden ist der Aufhebungsvertrag. Natürlich kann die Initiative dazu auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Im Regelfall schlägt aber der Arbeitgeber vor, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da er den besonderen Kündigungsschutz umgehen möchte. Dies ist eine gute Gelegenheit für Arbeitnehmer eine Abfindung auszuhandeln. Das offensichtliche Interesse des Arbeitgebers an dem Aufhebungsvertrag ist ein deutliches Zeichen.
Abfindung für Eltern berechnen
Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, wonach sich die Höhe der Abfindung richtet. Daher ist es in vielen Fällen ratsam sich professionelle Hilfe zu suchen. Renommierte Kanzleien wie die Rechtsanwälte von Chevalier wissen genau, wie man die Abfindung berechnen kann. Das ist eine gute Grundlage, um eine hohe Abfindung zu verlangen. Vor allem wer glaubt, dass die Abfindung nicht gerechtfertigt ist, sollte sich bei der Verhandlung von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen. Grundsätzlich gilt: Wer schlau verhandelt oder für sich verhandeln lässt, kann seine Abfindung deutlich verbessern.
Ungefähre Höhe der Abfindung
Die tatsächliche Höhe der Abfindung ist das Ergebnis individueller Verhandlungen. Erfahrene Anwälte haben daher oft einen Vorteil bei der Aushandlung der einzelnen Bestandteile eines Aufhebungsvertrages. Ein erstes Gefühl für die Höhe erhält man mit der Faustformel der sogenannten Regelabfindung:
- Betriebszugehörigkeit in Jahren x 1/2 Bruttogehalt
Ist ein Arbeitnehmer also 20 Jahre als Angestellter bei einem Gehalt von 3.500 Euro tätig, ergibt sich:
- 20 Jahre x 1.750 Euro = 35.000 Euro
Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrages
Nur wer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Elternzeit direkt ALG I beantragt oder bereits eine neue Anstellung in Aussicht hat, profitiert von einem nahtlosen Übergang in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Aufhebungsvertrag hat im Übrigen keine negativen Folgen für das beantragte Elterngeld. Dieses orientiert sich lediglich am Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und beläuft sich auf monatlich 300 – 1.800 Euro. Allerdings zieht ein Aufhebungsvertrag für gewöhnlich eine weitere negative Folge nach sich. Denn wer seinen Arbeitsplatz freiwillig verlässt, muss mit einer 3-monatigen Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen.
Eine höhere Abfindung aushandeln
Wer sich in Verhandlungen begibt, sollte sich vergewissern, warum der Chef einen Aufhebungsvertrag anbietet. In aller Regel zahlen Arbeitgeber eine Abfindung, wenn diese nicht aus anderen Gründen kündigen können. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Elternzeit gibt dem Arbeitnehmer daher eine besonders gute Position für Abfindungsverhandlungen. Kurz gesagt, wer in der Elternzeit gekündigt wird, darf vom Betrieb eine höhere Abfindung erwarten. Falls das nicht der Fall ist, sollte man zumindest versuchen nachzuverhandeln. Spätestens wenn das auch nicht hilft, empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der die Lage richtig einschätzen und die Verhandlungen übernehmen kann.