Wohnen

Förderung der Wohnimmobilie: Das müssen Eltern beachten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, teilt im Januar 2024 auf ihrer Website mit, dass eine Förderung mit Hilfe des Baukindergeldes ab sofort nicht mehr beantragt werden kann.

Wer allerdings bereits Baukindergeld bezieht, kann über die Website weiterhin notwendige Formulare und Informationen erhalten. Gleiches gilt für Antragsteller, die ihren Antrag 2023 einreichten und deren Bearbeitungszeit noch läuft. Der Nachfolger: ein anderes Förderprogramm der KfW, das eine Geldersparnis von bis zu 270.000 Euro für Hausbauer oder -käufer bereithält. Doch was müssen Antragsteller beachten?

Die neue Wohneigentumsförderung ab 2023

Das Baukindergeld hat ausgedient. Doch unter dem Reiter “Wohneigentum für Familien” können Eltern und Alleinerziehende, die eine Erstimmobilie bauen oder erwerben und deren Kinder im selben Haushalt leben, weiterhin eine Förderung beantragen. Der Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins kann für den Bau und Erstkauf der eigenen Wohnimmobilie genutzt werden und hängt vom Einkommen der Antragsteller ab. Bei der Immobilie kann es sich um eine Wohnung oder ein Haus handeln. Der Höchstbetrag beträgt auf 270.000 Euro.

Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde angehoben. Diese beläuft sich aktuell auf 90.000 Euro für Familien mit einem Kind. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich diese um 10.000 Euro. Informationen zum Baukindergeld und seinem Nachfolger erhalten Interessierte auf der Website der KfW.

Hausbau: Was fördert die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Neubau oder den Erstkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung, die die Antragsteller selbst nutzen. Außerdem greift die Fördermöglichkeit, wenn es sich um ein klimafreundliches Gebäude handelt. Dies ist der Fall, wenn das Haus die Effizienzstufe 40 erzielt, den Anforderungen der „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ in Bezug auf die produzierten Treibhausgase entspricht und nicht mit Biomasse, Öl und Gas beheizt wird. Die Förderungen greifen beim Bau, Kauf, in der Eigenheimplanung und im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung.

Welche Voraussetzungen müssen Familien und Alleinerziehende erfüllen?

Wer einen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt, um finanzielle Unterstützung beim Hauskauf oder Hausbau zu erhalten, muss diverse Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen die Antragsteller die Immobilie selbst bewohnen. Das bedeutet, dass diese das Haus oder die Eigentumswohnung nicht vermieten dürfen, sondern selbst nutzen müssen. Andernfalls kann keine Förderung genehmigt werden. Gleichzeitig dürfen die Eltern oder Elternteile keine weitere Immobilie in Deutschland besitzen. Es muss sich also um eine Erstimmobilie handeln.

In dem Haushalt der Antragsteller muss zum anderen mindestens ein Kinder unter 18 Jahren leben. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Geringverdiener und Arbeitnehmer, die ein mittleres Einkommen verzeichnen. Für Familien mit einem Kind beträgt die Förderung maximal 90.000 Euro pro Jahr. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 10.000 Euro. Der Clou: Die Förderung kann auch gewährt werden, wenn das Kind am Tag der Antragstellung volljährig wird.

Annuitätendarlehen vs. endfälliges Darlehen – die Formen der Finanzierung

Die KfW bietet zwei Finanzierungsarten an. Bei dem Annuitätendarlehen profitieren die Kreditnehmer von einer tilgungsfreien Anlaufzeit und sich anschließenden gleich hohen Annuitäten nach den ersten Jahren. Ein Beispiel: Beläuft sich die Laufzeit des Kredites auf 26 bis 35 Jahre, gilt eine 10-jährige Zinsbindung. Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt zwischen ein und fünf Jahre. Der effektive Jahreszins wiederum beläuft sich auf 0,53 Prozent.

Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen zahlen Kreditnehmer bei dem endfälligen Darlehen ausschließlich die Zinsen und erhalten den Kreditgesamtbetrag am Ende komplett zurück. Die Laufzeit kann sich auf 4 bis 10 Jahre belaufen. Der effektive Jahreszins beträgt 0,68 Prozent. Wie hoch der Kredit der KfW ausfällt, muss im Einzelfall entschieden werden. Denn hier spielen die Förderstufe und das Einkommen sowie die Anzahl der Kinder eine zentrale Rolle. Beim klimafreundlichen Wohnen kann sich der Kredit auf eine Summe von bis zu 170.00 Euro belaufen. Bei vier Kindern erhöht sich dieser beispielsweise auf 200.000 Euro.

Das Fazit – dieses neue Förderprodukt löst das Baukindergeld ab

Früher bezogen Familien mit Kindern Baukindergeld. Im Jahr 2024 wurde dieses von einem neuen Förderprogramm der KfW abgelöst. Die gute Nachricht: Eltern und Alleinerziehende erhalten fortan die Chance, mehr Geld zu erhalten. Zur Auswahl stehen Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen. Familien mit einem Kind können nach der Antragstellung insgesamt bis zu 270.000 Euro erhalten.

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