Alltag

Wenn Kinder Dinge kaputt machen: Was sind die Folgen?

Kinder müssen ihren Bewegungsdrang ausleben und entdecken. Obwohl das Toben und Forschen zur gesunden Entwicklung gehört, hat es manchmal unerfreuliche Konsequenzen. Zum Beispiel, wenn beim Spielen Dinge zu Bruch gehen. Von den Spielzeugen anderer Kinder bis hin zum familieneigenen Tablet. Was tun, wenn Ihr Kind das Eigentum anderer beschädigt?

Wann Eltern für ihre Kinder haften

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch lassen sich Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden haftbar machen (§ 828 Abs. 1 BGB). Im Hinblick auf Schadensfälle im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei zehn Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB). Trotzdem heißt das nicht zwingend, dass in solchen Fällen die Eltern für die Schäden haften. Als Elternteil haften Sie laut Gesetz nur dann, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Das Alter Ihrer Kinder ist im Hinblick auf diese Pflicht ebenso entscheidend wie die Art den Gefahrenquelle und die konkrete Schadenssituation.

Vorsorgen! Damit Ihre Kinder im eigenen Haushalt nichts zerstören, können Sie Vorbeugemaßnahmen treffen. Ob Sie nun elektronische Geräte wie Tablets und Smartphones durch Hüllen schützen oder leicht Zerbrechliches von Anfang an außer Reichweite aufbewahren. Machen Kinder außer Haus etwas kaputt, ist eine gute Haftpflichtversicherung hilfreich.

Haftpflichtversicherungen für Kinder: Worauf es ankommt

Obwohl es keine gesonderten Haftpflichtversicherungen für Kinder gibt, können die Kleinen in die elterliche Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Nahezu alle Versicherer bieten Familientarife, wie man sie auch von Krankenversicherungen für Kinder kennt. Bei einigen Versicherungsträgern sind deliktunfähige Kinder sogar ohne Mehrkosten im elterlichen Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Auf Antrag beraten Versicherungsunternehmen zu den besten Lösungen. Die Versicherungskosten hängen vom Anbieter und Tarif ab. Bei der Wahl eines Tarifs ist die Deckungssumme entscheidend. Auch größere Sach- und Personenschäden sollten abgedeckt sein. Achten Sie auf Klauseln zur Selbstbeteiligung.

Was tun im Schadensfall?

Eltern nehmen nach Schadensfällen schnellstmöglich Kontakt zu ihrem Versicherer auf. Sollte Ihr Versicherungsunternehmen keine Pflicht zur Schadensregulierung feststellen, fühlen Sie sich moralisch vielleicht trotzdem zur Übernahme verantwortlich. In diesem Fall hilft das offene Gespräch mit den Geschädigten. Sobald Kinder alt genug sind, bringen Eltern ihnen im Schadensfall Verantwortung bei. Sie können den Eigentümer kaputt gegangener Gegenstände beispielsweise gemeinsam aufsuchen, damit sich Ihr Kind entschuldigen kann. Je älter die Kleinen werden, desto mehr Verantwortung können sie selbst übernehmen. Haben sie erst den Umgang mit Geld gelernt, können sie auch kleinere finanzielle Wiedergutmachungen für beschädigte Dinge leisten.

Wie lassen sich Schäden künftig vorbeugen?

Dass Kinder versehentlich etwas kaputt machen, kommt vor. Von Strafen rät die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung ab. Wenn Kinder die Welt entdecken, gehen nun mal Dinge zu Bruch. Oft auch, weil sie sich selbst überschätzen oder Grenzen erst ausloten müssen. Mutwillige Zerstörung sollten Sie dagegen schon im Keim ersticken. Erklären Sie Ihren Kleinen früh und möglichst altersgerecht, welche Konsequenzen die Beschädigung fremder Besitztümer hat. Besonders impulsive Kinder werden manchmal von Zerstörungswut ergriffen. Meist stecken Trotz oder Verzweiflung dahinter.

Der Nachwuchs braucht in diesem Fall ein Ventil. Um den Kleinen bei der Impulskontrolle zu helfen, zeigen Sie ihnen Lösungswege fernab von Zerstörung auf. Werden Wut und andere Emotionen verbalisiert, lassen sie sich leichter verarbeiten. Reicht reines Reden als Ventil nicht aus, bietet sich altersgerechter Sport zur Impulskontrolle an. Auch Schreien ist noch immer besser als mutwillige Zerstörung.

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