Reisen

Familienreise: Was tun, wenn der Flug annulliert wurde?

Wenn nach den vielen Wochen der Vorfreude der Flieger nicht abhebt, ist dies doppelt ärgerlich. Neben der großen Enttäuschung sind zunächst einmal die Fluggäste in der Position, jetzt alles richtigzumachen.

Was viele Passagiere nicht wissen: Wurde ein Flug annulliert, steht Fluggästen laut dem Experten für Fluggastrechte AirHelp eine finanzielle Entschädigung zu. Zusätzlich zu den Ansprüchen auf einen Ersatzflug, Essen und Trinken oder einer Hotelübernachtung bei späteren Flügen können Reisende eine pauschale Entschädigung erhalten. Je nach Flugstrecke bewegt sich die Pauschale zwischen 250 und 600 €. Die Ansprüche können bis zu 3 Jahre rückwirkend nach dem Ausfall des Flugs geltend gemacht werden. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen, Streik oder politische Unruhen.

Erste Schritte bei Annullierung, Verspätung oder Überbuchung

Nachdem der erste Schreck verflogen ist, sollten sich Fluggäste einen Ansprechpartner der Fluggesellschaft suchen und sich über die aktuelle Situation informieren. Damit spätere Ansprüche geltend gemacht werden können, ist es gut, so viele Belege wie möglich in der Hand zu haben. Am besten ist eine Bescheinigung des Anbieters, die die Gründe des Ausfalls bestätigen. Gut sind immer Zeugen, die den Vorgang bestätigen können. Bei einer Pauschalreise sollte immer zusätzlich der Veranstalter informiert werden. Ab einer Wartezeit von 2 Stunden stehen Fluggästen Speisen und Getränke zu. Müssen sich Passagiere selbst darum kümmern, dann sollte jeder Beleg sorgfältig aufbewahrt werden.

Die Reise geht weiter

Bei einem Ausfall des Flugs steht Reisenden eine alternative Beförderung zu, die in jedem Fall kostenlos ist. Bei einem Fernziel ist dies ein anderer Flug. Bei nahe gelegenen Zielen kann dies auch eine Zugfahrt sein. Bietet die Fluggesellschaft keine Reisealternative an, so können Urlauber auf eigene Kosten eine eigene Lösung suchen und diese dem Anbieter in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass der ursprüngliche Flug kostenlos storniert wird. Dies sollte vor der Neubuchung mit dem Flugbetreiber geklärt werden. Bietet die Fluggesellschaft einen Flug für den nächsten Tag an, so haben Urlauber Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung.

Die Reise kann nicht angetreten werden

Müssen Flugreisenden länger als 5 Stunden auf ihren Flug warten, können sie vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen. Urlauber sollten in diesem Fall alle Belege und Reisedokumente sorgfältig aufbewahren. Sollten durch die Reiseverzögerung Kosten für Kleidung, Speisen und Unterkünfte entstanden sein, sollten für alle Ausgaben Quittungen verlangt werden und zusammen mit der Forderung nach Entschädigung eingereicht werden.

Rechte geltend machen

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge. Damit eine ausgefallene Urlaubsreise nicht zusätzlich eine finanzielle Belastung wird, können sich Fluggäste an Anbieter wenden, die sich um Fluggastrechte kümmern. Nach kurzer Prüfung der Sachlage werden die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht. Wichtig ist, dass Reisende in gegenüber dem Flugbetreiber keine Verzichtserklärung unterschrieben haben und keinen Gutscheinregelungen zugestimmt haben.

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